Stuhlkreis (© Photographee.eu - Fotolia.com)

Brauchen Selbsthilfegruppen eine Finanzierung?

Die Antwort lautet Jein.

Eine neu gegründete Gesprächsgruppe, die eine kostenfreie Räumlichkeit des Treffens gefunden hat, wird sicherlich nicht sofort Gelder benötigen. Häufig gibt es eine kleine Kaffeekasse, in die Jeder etwas reinstecken kann. Das Geld kann beispielsweise für Getränke oder Snacks verwendet werden. Der Vorteil: Sie haben keinen Papierkram und brauchen kein extra Konto für die Gruppe. Der Nachteil besteht darin, dass es weniger Spielräume für die Ausgestaltung der Gruppentreffen gibt. 

Eine finanzielle Förderung der Selbsthilfegruppenarbeit ist auf verschiedene Arten möglich (siehe Auflistung unten). 

 

Wichtig: Sie benötigen in der Regel ein separates Konto für die Gruppe (Kontogebühren sind förderfähig!). Gruppen, die nicht unter den Begriff der "gesundheitlichen Selbsthilfe" fallen, können keine Gelder bei den Krankenkassen beantragen. 

 

Wir unterstützen Sie gerne bei jeglichen Fragen der Finanzierung. Die Antragsformulare schicken wir Ihnen auch gern zu und geben Ihnen Hilfestellung zum Ausfüllen.

Hier finden Sie einen   Wegweiser zur Beantragung von Selbsthilfefördermitteln bei den Gesetzlichen Krankenkassen.

 

Für Selbsthilfegruppen ab 6 Mitglieder gibt es verschiedene Formen der Finanzierung:

Antrag zur Pauschalförderung (nur gesundheitliche Selbsthilfegruppen)

Frist: 31.01.des Antragsjahres

Fördergegenstand: jährlich wiederkehrende Aufwendungen

Die aktuellen Anträge finden Sie jeweils ab Ende November auf der Internetseite der Landeskontaktstelle Sachsen (LAKOS): https://www.selbsthilfe-sachsen.de/formulare-selbsthilfe

Dort finden Sie ebenfalls die Formulare für den Verwendungsnachweis sowie den Leitfaden zur Selbsthilfeförderung.

 

Antrag Gesundheitsamt (Sächsische Kommunalpauschalenverordnung)

Frist: 15.10. des Vorjahres

  Anträge erhalten Sie direkt in der KISS oder über das  Gesundheitsamt (externer Link)

 

Anträge zur Projektförderung

Anträge zur Projektförderung können während des laufenden Jahres bei verschiedenen Krankenkassen gestellt werden. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass eine frühzeitige Antragstellung (1. Quartal) von Vorteil ist. Wir helfen Ihnen gern bei der Beantragung! 

Bitte beachten: Jährlich wiederkehrende Aufwendungen sind über die Pauschalförderung abzudecken.

 

Weitere Fördermöglichkeiten für Suchtselbsthilfegruppen und Selbsthilfegruppen im Bereich Pflege bitte in der KISS erfragen!

 

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